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   BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06   

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BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06 (https://dejure.org/2006,13898)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2006 - 2 B 31.06 (https://dejure.org/2006,13898)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 2 B 31.06 (https://dejure.org/2006,13898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer beamtenrechtlichen Personalmaßnahme im Falle einer mangelhaften oder auf Täuschung beruhenden Unterrichtung des Personalrats; Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06
    In seinem Beschluss vom 8. November 1989 BVerwG 6 P 7.87 (BVerwGE 84, 58 ) hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 11. Februar 1981 6 P 44.79 (BVerwGE 61, 325 ) ausgeführt, die Pflicht des Dienststellenleiters zur umfassenden und rechtzeitigen Unterrichtung des Personalrats habe zum Zweck, der Personalvertretung die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen zu vermitteln, die sie zu einer sachgerechten, d.h. ihrem allgemeinen Vertretungsauftrag gerecht werdenden Entscheidung befähige.
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06
    6 Die Zulassung der Revision ist auch nicht deshalb geboten, weil das Bundesarbeitsgericht in seiner von der Beschwerde angezogenen Entscheidung vom 31. August 1989 2 AZR 453/88 (BAG AP § 77 LPVG Schleswig-Holstein Nr. 1) angenommen hat, eine außerordentliche Kündigung sei unwirksam, wenn dem Personalrat im Anhörungsverfahren eine bereits vor Ausspruch der Kündigung eingegangene Gegendarstellung nicht zur Kenntnis gegeben worden ist.
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06
    Der notwendige Umfang der Unterrichtung des Personalrats richte sich im Einzelfall jeweils danach, für welche Maßnahme die Zustimmung beantragt werde (vgl. Beschluss vom 10. August 1987 6 P 22.84 BVerwGE 78, 65 ).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06
    Eine mangelhafte Unterrichtung, ja sogar eine irreführende oder auf Täuschung beruhende Unterrichtung des Personalrats führt daher nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der getroffenen Maßnahme (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1989 BVerwG 2 C 22.87 BVerwGE 82, 356 ).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06
    In seinem Beschluss vom 8. November 1989 BVerwG 6 P 7.87 (BVerwGE 84, 58 ) hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 11. Februar 1981 6 P 44.79 (BVerwGE 61, 325 ) ausgeführt, die Pflicht des Dienststellenleiters zur umfassenden und rechtzeitigen Unterrichtung des Personalrats habe zum Zweck, der Personalvertretung die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen zu vermitteln, die sie zu einer sachgerechten, d.h. ihrem allgemeinen Vertretungsauftrag gerecht werdenden Entscheidung befähige.
  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06
    Ein Anspruch der Personalvertretung auf umfassende und rechtzeitige Information bestehe nur insoweit, als sie Auskünfte und dergleichen von Seiten der Dienststelle benötige, um die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen und ihre Beteiligungsrechte rechtzeitig und uneingeschränkt wahrnehmen zu können (vgl. auch Beschlüsse vom 21. September 1984 BVerwG 6 P 24.83 DVBl 1985, 449 f. und vom 27. Februar 1985 BVerwG 6 P 9.84 DVBl 1985, 748 ff.).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 6 P 24.83

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs einer Personalvertretung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06
    Ein Anspruch der Personalvertretung auf umfassende und rechtzeitige Information bestehe nur insoweit, als sie Auskünfte und dergleichen von Seiten der Dienststelle benötige, um die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen und ihre Beteiligungsrechte rechtzeitig und uneingeschränkt wahrnehmen zu können (vgl. auch Beschlüsse vom 21. September 1984 BVerwG 6 P 24.83 DVBl 1985, 449 f. und vom 27. Februar 1985 BVerwG 6 P 9.84 DVBl 1985, 748 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2016 - PB 15 S 2156/15

    Mitbestimmung der Höherbewertung einer Angestellten

    Ob der Personalrat in hinreichender Weise unterrichtet worden ist, ist maßgebend an Hand objektiver Maßstäbe und nicht etwa nach seiner subjektiven Einschätzung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.2006 - 2 B 31.06 -, Juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2012 - 22 A 2203/11.PV -, Juris Rn. 33, m.w.N.).

    Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.2006 - 2 B 31.06 - (Juris) folgt nicht, dass dem Antragsteller die Gesichtspunkte der früheren Eingruppierung der Angestellten und die Stellenbewertungen bzw. Stellenbeschreibungen aller Arbeitsplätze hätten übermittelt werden müssen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - 6 B 60/11

    Ermessensreduzierung auf Null einer Entlassungsentscheidung von Widerrufsbeamten

    vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 1987 - 6 P 22.84 -, BVerwGE 78, 65, und vom 12. Oktober 2006 - 2 B 31.06 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2009 - 6 B 1617/08 -, juris, und vom 22. November 2010 - 6 B 1131/10 -, juris, jeweils das Zustimmungsverfahren betreffend.

    Die für eine sachgerechte Entscheidung unabdingbaren Informationen, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 2 B 31.06 -, juris, lagen dem Personalrat damit vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - 6 B 1131/10

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Lehrerin gegen die Ablehnung des

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 1987 - 6 P 22.84 -, BVerwGE 78, 65, und vom 12. Oktober 2006 - 2 B 31.06 - OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2009 - 6 B 1617/08 -.

    Es ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass eine dahingehende weitere Information für eine sachgerechte Entscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 2 B 31.06 -, des Personalrats unabdingbar war.

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VG Osnabrück, Entscheidung vom 27. September 2007 - 2 B 31/06 (https://dejure.org/2007,63674)
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